Platzzahl/Finanzierung

Platzzahl und Finanzierung

Es stehen zehn Plätze aus Mitteln der Jugendhilfe zur Verfügung.
Aufgenommen werden junge Mütter/Väter und Schwangere unter den Voraussetzungen des § 19 SGB VIII. In begründeten Einzelfällen können auch Jugendliche auf Grundlage der §§ 34, 41 SGB VIII Aufnahme finden.