Kosten & Zugang

Kosten & Zugang

Die Angebote vom Jonas finden im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes(BTHG) nach dem SGB IX statt.

Die Antragstellung erfolgt entweder über den Sozialpsychiatrischen Dienst oder über das Sozialamt.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch das Land Niedersachsen.